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Klage gegen Hochwasserschutzmaßnahmen in Einsingen abgewiesen

Am Montag, 22.09.2025 hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Hochwasser- und Starkregenschutz in Einsingen abgewiesen. 

Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Sommer 2023 erteilt. Der Beschluss wurde jedoch noch nicht rechtskräftig, da zwei Klagen gegen den Beschluss erhoben wurden und das Verfahren damit noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Mit dem jetzt ergangenem Urteil wurde jedoch eine richtungsweisende Entscheidung getroffen und ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen erreicht.

Bis die ersten Bagger mit den Bauarbeiten beginnen können, sind jedoch noch weitere Schritte notwendig. Das zweite Verfahren befindet sich mit konstruktiven Gesprächen in der außergerichtlichen Klärung, muss jedoch noch abgeschlossen werden. Parallel werden weiter Grundstücke erworben, die Planungen fortgesetzt, die notwendigen Beschlüsse des Gemeinderats vorbereitet, die Finanzierung der Maßnahmen sichergestellt und die Fördermittel beim Umweltministerium beantragt.

Mit den aufeinander aufbauenden und voneinander abhängigen Schritten ist ein Baubeginn für Sommer/Herbst 2027 in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln möglich.

Hochwasserschutz