GEWERBLICHES ABWASSER

 

Indirekteinleiterkataster für Gewerbebetriebe

Zur Optimierung der Abwasserbehandlung ist es notwendig, neben den Abwassermengen auch die Zusammensetzung der verschiedenen Abwasserarten zu kennen. Während häusliches Schmutzwasser unkompliziert berechnet werden kann, ist die Bandbreite der Inhaltsstoffe bei gewerblichem und industriellem Abwasser deutlich höher.

Daher sind die EBU als Kanalnetzbetreiber der Stadt Ulm nach § 49 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg dazu verpflichtet, ein Verzeichnis über die Gewerbebetriebe zu führen , von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf die Gewässer zu erwarten ist (Indirekteinleiterkataster).

Um diesen gesetzlichen Forderungen nachkommen zu können, werden die relevanten Gewerbebetriebe im Stadtgebiet Ulm von den EBU individuell kontaktiert, befragt und gegebenenfalls besichtigt. Nach § 21 Absatz 4 der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Ulm sind die Gewerbebetreibenden dazu verpflichtet, den EBU alle für das Indirekteinleiterkataster erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Kanaleinleiter
 

 

Kontakt

Telefon: 0731 / 166-3523 oder per E-Mail: kanalauskunft@ebu-ulm.de