FAQ - Häufig gestellte Fragen

 

Nachfolgend haben wir Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zusammengestellt.

Wenn Sie Fragen zu unseren Deinstleistungen haben, finden Sie hier zahlreiche Antworten, die Ihnen weiterhelfen.

Falls Sie nicht fündig werden, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns.

Telefon       0731 / 166-7777
E-Mail        kontakt@ebu-ulm.de

 

Allgemeines

 
Wie, wo und wann kann ich die EBU erreichen?
 

Persönlich oder telefonisch ist die Verwaltung der EBU in der Wichernstaße 10 zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar:

Mo – Fr 08:00 – 12:30 Uhr und Mo 14:00 – 15:00 und Do 14:00 – 18:00 Uhr
Tel. 0731 / 166-7777

Gerne können Sie uns auch per E-Mail unter kontakt@ebu-ulm.de kontaktieren. Wir kümmern und schnellstmöglich um Ihr Anliegen.

Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) erteilen oder ändern?
 

Die Erteilung oder Änderung eines SEPA-Lastschriftmandat muss schriftlich erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das vorgefertigte Fomular, welches Sie hier finden: www.ebu-ulm.de/downloads.

Zudem können Sie in unserem Online-Bürgerinfomationssystem MyEBU Aufträge erteilen, Daten einsehen und Service-Anfragen stellen.

 

Bereich Abfall

 
Wie sind die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe?
 

Die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sind unter folgendem Link ersichtlich: www.ebu-ulm.de/abfall/recyclinghoefe

Wie kann ich Sperrmüll entsorgen?
 

Alle Informationen rund um die Sperrmüllentsorgung erhalten Sie auf folgenden Seiten: www.ebu-ulm.de/abfall/muelltrennung-sperrmuell

Wo bekomme ich eine Rolle Gelbe Säcke?
 

Die Firma Remondis verteilt zum Jahreswechsel den Grundbedarf an Gelben Säcken an alle Haushalte. Eine Rolle Gelbe Säcke erhalten Sie auch bei den EBU, der Stadt Ulm (Olgastraße 66), in den Dienstleistungszentren, den Ortsverwaltungen und auf den Recyclinghöfen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten: www.ebu-ulm.de/abfall/muelltrennung-gelber-sack

Mein Mülleimer wurde nicht geleert! Was ist zu tun?
 

Bitte wenden Sie sich telefonisch an unsere Service-Hotline unter 0731 / 166-7777, damit Ihr Anliegen aufgenommen werden kann. Nach Prüfung der Sachlage wird Ihr Gefäß innerhalb der nächsten beiden Werktage nachgeleert.

Ich habe vergessen, meinen Mülleimer rechtzeitig zur Leerung bereitzustellen. Was kann ich tun?
 

Bitte prüfen Sie, ob das verbleibende Gefäßvolumen bis zur nächsten Leerung ausreicht. In Notfällen wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Service-Hotline unter 0731 / 166-7777, damit Ihr Anliegen aufgenommen werden kann. Nach Prüfung der Sachlage kann eventuell eine Nachleerung Ihres Gefäßes ermöglicht werden.

Weshalb war heute die Müllabfuhr noch nicht da?
 

Die Müllabfuhr fährt regulär von Montag bis Donnerstag von 6.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 6.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Vertrauen Sie bitte nicht darauf, dass wir Ihr Gefäß an jedem Abfuhrtag immer zur selben Zeit leeren.

Hier spielt unter anderem der Verkehr eine große Rolle. Zudem müssen gewohnte Fahrrouten aufgrund von Baustellen immer wieder abgeändert werden. Desweiteren versuchen wir permanent die Müllabfuhr (z.B. die zu fahrende Route) zu optimieren. Aus diesem Grund kann keine genaue Uhrzeit zur Leerung der Gefäße festgelegt werden.

Wir weisen aus diesem Grund darauf hin, dass die Abfallbehälter am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr mit geschlossenem Deckel am Rand des Gehweges oder, soweit ein solcher nicht vorhanden ist, am äußersten Straßenrand bereitgestellt sein müssen.

 

Biomülltüten / kompostierbare Plastikmülltüten und Kunststoffe

 
Kann ich für meine Biomülltonne spezielle abbaubare Plastikmülltüten (nach DIN EN 13432 oder 14995) verwenden?
 

Im Handel werden sogenannte „Bioplastik-Tüten" angeboten. Die Hersteller werben häufig damit, dass diese Tüten kompostierbar sind. Wegen kurzer Durchlaufzeiten werden diese Tüten auch in Großkompostieranlagen nur unzureichend abgebaut und zersetzen sich nicht vollständig. Genauso wie normale Plastiktüten werden „Bioplastik-Tüten" in den meisten Fällen als Fremdstoff entfernt. Die Verwendung derartiger Kunststofftüten ist daher in der Stadt Ulm verboten.
Auch stärkehaltige Tüten aus Mais- und Kartoffelstärke sind keine Alternative. Auch diese Tüten brauchen etwa 12 Wochen, um zu verrotten.

Kann ich spezielle abbaubare Plastiktüten auf meinen Komposthaufen geben?
 

Nein, im Gartenkompost haben biobasiertes Plastik und biologisch abbaubares Plastik nichts zu suchen, da die für den Abbau benötigten Temperaturen nicht erreicht werden. Diese Verpackungen und Produkte, die nach der Europäischen Norm EN13432 oder 14995 zertifiziert sind, dürfen als „kompostierbar" oder „biologisch abbaubar" beworben werden, obwohl sich die Norm nur auf die Bedingungen in einer industriellen Anlage bezieht.

Wieso kann ich im Handel kompostierbare Plastikmüllbeutel kaufen, die ich nicht für die Ulmer Biotonne verwenden darf?
 

Die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm haben leider keinen Einfluss auf das Angebot an Mülltüten in den Supermärkten, Drogerien und Baumärten. Aus diesem Grunde werden Produkte verkauft, die leider nicht für den Ulmer Biomüll geeignet sind. Meist ist auf den Verpackungen der kompostierbaren Plastikmüllbeutel abgedruckt, dass man sich beim örtlichen Entsorger erkundigen sollte, ob die Mülltüten für den Einsatz in der Biotonne akzeptiert werden.

Ich habe extra kompostierbare Plastikmülltüten gekauft, was mache ich jetzt damit?
 

Nutzen Sie diese entweder für Ihren Restmüll oder wenn Sie diese trotzdem für die Sammlung des Biomülls verwenden, leeren Sie den gesammelten Biomüll aus der Tüte in die Biotonne und geben die Biomülltüte in die Restmülltonne. Verwenden Sie zukünftig nur Papiertüten oder schlagen Sie Ihren Biomüll in Zeitungspapier ein oder geben ihn lose in die Biotonne.

 

Sauberhalten der Biotonne

 
Wie sammle ich am besten meinen Biomüll?
 

Viele Menschen haben Vorbehalte mit „schmutzigem" und nassem Biomüll zu hantieren und vor dem zum Teil strengen Geruch aus der Biotonne, vor allem im Sommer. Wenige einfache Regeln mindern das Problem aber deutlich und das Sammeln der Küchen- und Gartenabfälle fällt leichter:
• Am umweltfreundlichsten trennt man seinen Biomüll, wenn man ihn direkt aus der Küchenschüssel in die Biotonne befördert. Für Gartenabfälle gilt das Gleiche.
• Wer mit kleinen Abfallbehältern in der Küche arbeitet, kann unten ein wenig Küchenpapier oder z.B. einen gebrauchten Brotbeutel oder eine kleine Papiertüte (bitte nicht bunt bedrucktes Prospektpapier) einlegen, das die Feuchte aufnimmt.
• Den Behälter regelmäßig leeren und säubern sowie darauf achten, dass er verschließbar ist.
• Wer Speisereste in Zeitungspapier einwickelt, verhindert das Auftreten von Maden.
• Je weniger Feuchtigkeit der Bioabfall beinhaltet, desto sauberer ist das Sammelgefäß. Das ist auch ein großer Vorteil im Winter, da der Biomüll weniger leicht angefriert.
• Die Biotonne mit mehreren Lagen Zeitungspapier oder Eierkartons auslegen. Dies verhindert, dass der Biomüll am Gefäßboden anhaftet.
• Spezielle kompostierbare, „biologisch abbaubare Biomülltüten" (nach DIN EN 13432 oder DIN EN 14995) sind ungeeignet und bei unseren vertraglichen Verwertungspartnern deshalb auch nicht zugelassen. Alternativ gibt es spezielle Papiertüten im Einzelhandel oder auf unserer Homepage einen Tipp mit Videoclip für die Selbstherstellung von Sammeltüten (https://www.ebu-ulm.de/abfall/muelltrennung-biotonne.php).

Wie bleibt meine Biotonne sauber?
 

• Die Biotonne möglichst an einem schattigen Platz aufstellen, regelmäßig entleeren lassen und bei Bedarf auswaschen. Keine Chemikalien verwenden.
• Einstreuen von trockenem Material wie z.B. Holzspäne, Laub, die Verwendung eines Papiersackes für die Biotonne (Inlettsack) oder mehrere Lagen Zeitungspapier oder Eierkartons verhindern das Ankleben des Abfalls in der Tonne.
• Wenn Sie im Sommer den Tonnendeckel mit einer Essigmischung besprühen, hält das Insekten fern.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und will den Bioabfall nicht täglich mehrere Stockwerke hinuntertragen. Was kann ich dennoch tun?
 

Wer im Mehrfamilienhaus wohnt, steht vor der Herausforderung, mehrere Abfallsammel-behälter in der Wohnung unterbringen zu müssen, um anschließend den Abfall sauber durchs Treppenhaus zu den Sammelgefäßen zu transportieren. Ein Bioabfallsammelgefäß in der Wohnung sollte nicht zu groß sein, denn es ist weder ästhetisch noch praktisch, den Bioabfall in der Wohnung über mehrere Tage vor sich hin faulen zu lassen. Ein Sammelgefäß kann je nach Haushaltsgröße und Küchennutzung ein kleines Schälchen oder auch ein 5-Liter Eimer sein. Es sollte möglichst täglich, kann aber auch nur alle zwei bis drei Tage je nach Menge des Bioabfalls geleert werden. Wer hygienische Bedenken hat, das Sammelgefäß direkt nach dem Entleeren an der Abfalltonne wieder in seine Wohnung zu schaffen, sollte dennoch nicht auf das Bioabfallsammeln verzichten. In diesem Fall kann die Sammlung mit einer gekauften oder selbstproduzierten Papiertüte die richtige Wahl sein.

 

Sichern / Fremdbefüllung

 
Wie kann ich verhindern, dass meine Biotonne von jemand anderem falsch befüllt wird?
 

Halten Sie die Tonne nach Möglichkeit unter Verschluss und lassen Sie diese nicht dauerhaft außerhalb des Grundstücks an der Straße stehen. Stellen Sie Ihre Biotonne am besten erst am Tag der Abfuhr bis 06:00 Uhr am Straßenrand/Gehweg bereit. Viele Fremdbefüllungen erfolgen nachts, wenn die Biotonne bereits am Abend vor der Abfuhr am Straßenrand steht. Sie können die Biotonne außerdem auf eigene Kosten mit einem sogenannten Schwerkraftschloss (ab ca. 30 € zum Selbsteinbau im Handel) ausstatten, für das Sie einen persönlichen Schlüssel haben. Beim Kippen des Müllbehälters am Müllfahrzeug entriegelt ein Fallgewicht den Deckel automatisch. Beim Absetzen wird der Deckel dann wieder verriegelt. Bei Rückgabe, Tausch oder Verlust Ihrer Biotonne erstattet Ihnen die EBU keine Kosten für das angebrachte Schwerkraftschloss.

 

Veranlagung / Befreiung

 
Ich kompostiere im eigenen Garten, brauche ich da überhaupt eine Biotonne?
 

Grundsätzlich können Sie in Ulm von der Pflicht zur Biotonne befreit werden, wenn Sie nachweislich selber kompostieren. Hierzu sind ein Antragsformular auszufüllen und ein Fotonachweis des Komposters einzureichen.
Oftmals stehen die Menge an Kompost und die Größe des Gartens in keinem passenden Verhältnis zueinander, was zu Überdüngung führen kann. Außerdem sollten einige Küchenabfälle wie Fleischreste (wegen Risiko des Rattenbefalls) sowie Zitrusfrüchte (wegen Pflanzenschutzmitteln vom Spritzen der Schale) oder sonstige gekochte Speisereste nicht auf den Kompost. Die Biogas- oder Großkompostierungsanlage können diese Abfälle zuverlässig verwerten. Wer selbst kompostiert, muss darauf achten, dass keine Fäulnisprozesse entstehen und kein klimaschädliches Methan entsteht. Dafür muss das Kompostmaterial ausreichend durchlüftet werden.

Ich habe noch keine Biotonne. Wo kann ich sie beantragen?
 

Sie können Behälter in den Größen 60-, 80- und 120-Liter mit dem Bestellformular Haushalt (oder Bestellformular Arbeitsstätte) unter www.ebu-ulm.de/downloads, über unseren online-Service myEBU oder telefonisch unter 0731 166-7777 bestellen.

Eine 60-l-Biotonne ist zu groß für meinen Haushalt, was tun?
 

Bei kleinen Haushalten ist es auch möglich, mit seinen Nachbarn eine Müllgemeinschaft zu bilden. Z.B. kann eine 60-l-Biomülltonne auf Antrag von 2-3 Haushalten gemeinsam genutzt werden. Müllgemeinschaften sind bei den EBU anzuzeigen und bedürfen der Genehmigung der EBU und des Gebührenzahlers für das Gefäß.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, wo noch keine Biotonne eingesetzt wird. Wen spreche ich an, um Bioabfall zukünftig getrennt entsorgen zu können?
 

Erste Ansprechpartnerin ist Ihre Hausverwaltung oder Ihr Vermieter. Generell besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne.

Kann ich die Biotonne abbestellen?
 

Es besteht generell ein Anschluss- und Benutzungszwang für alle Haushalte. Von der Pflicht zur Biotonne kann nur befreit werden, wer nachweislich selbst und ordnungsgemäß im Garten kompostiert. Hierzu sind ein Antragsformular auszufüllen und ein Fotonachweis des Komposters einzureichen.

 

Beschwerde über Dritte

 
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und bin frustriert darüber, dass nicht alle Mitbewohner den Bioabfall richtig trennen. Was tun?
 

Bei den EBU gibt es die kostenlosen Tipps zur Mülltrennung, die Sie an Ihre Nachbarn verteilen können (z.B. zum Download unter www.ebu-ulm.de/downloads). Gleichzeitig können Sie Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter darum bitten, Hinweise zur richtigen Mülltrennung in unmittelbarer Nähe zu den Mülltonnen anzubringen. Sollte sich nach diesen Maßnahmen das Trennverhalten nicht bessern, kommt man um eine direkte Ansprache nicht herum. Hierbei ist aber die Abfallberatung der Stadt Ulm behilflich. Wenn ökologische Argumente nicht wirken, ist es für viele Nachbarn sicher interessant zu erfahren, dass bei ständigen Fehlwürfen die Tonne irgendwann einmal nicht mehr geleert wird und dann zusätzliche Gebühren fällig werden, die von allen Mitbewohnern zu tragen sind.

Ich sortiere den Biomüll richtig, meine Mitbewohner jedoch nicht. Ich bin nicht bereit, die Zusatzkosten für die Fehlbefüllung der Biotonne mitzutragen. Was kann ich tun?
 

Klären Sie über Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung, ob Sie aus der Müllgemeinschaft austreten können und eine eigene Biotonne bestellen können.

 

Mehrsprachige Informationen

 
Viele bei uns im Haus sind Migranten, Sie haben das Anschreiben nur in deutscher Sprache versandt!
 

Aus Kosten- und Platzgründen ist es leider nicht möglich, ein Anschreiben in allen Fremdsprachen zu verschicken. Mehrsprachige Informationen zur Biomülltonne und den Gelben/Roten Karten sind jedoch auf unserer Website unter www.ebu-ulm.de/downloads veröffentlicht.

 

Bereich Abwasser

 
Wie wird die Abwassergebühr berechnet?
 

Die Abwassergebühren werden getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben (gesplittete Abwassergebühr).

Bemessungsgrundlage der Schmutzwassergebühr ist die von der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH gelieferte Wassermenge sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. aus Brunnenförderung oder Regenwassernutzung).

Als Bemessungsgrundlage zur Niederschlagswassergebühr gilt die versiegelte (bebaute und befestigte) Grundstücksfläche, welche an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist.

Warum gibt es eine gesplittete Abwassergebühr?
 

Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation wird eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge und die Menge des Niederschlagwassers gekoppelt ist. Die Verwaltungsgerichte verlangen eine Trennung der Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser, damit die Kosten verursachergerecht aufgeteilt werden.

Wird die gesplittete Abwassergebühr zusätzlich erhoben?
 

Nein. Die Gesamtkosten für die Abwasserableitung und -reinigung werden nur verursachergerecht aufgeteilt in Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühr.

Was zählt zur "öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung"?
 

Zur „öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung" zählen alle Teile der Kanalisation wie Regen- , Schmutz- und Mischwasserkanäle, die Regenüberlaufbecken sowie die Kläranlage.

Wie wird bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr vorgegangen?
 

Für die Gebührenberechnung müssen alle bebauten und befestigten Flächen im Stadtgebiet, die in die Kanalisation entwässern, bekannt sein. Um diese Flächen zu ermitteln, hat die Stadt Ulm für das Stadtgebiet und die Ortsteile Gebietsabflussbeiwerte (GAB) bestimmt. Insgesamt wurden 130 Gebiete mit vergleichbaren Abflussverhältnissen ermittelt. Diese sind untergliedert in sieben Gebietstypen mit unterschiedlichen Gebietsabflussbeiwerten. Jedem Grundstück wird somit ein Abflussbeiwert zugeordnet, der multipliziert mit der Grundstücksfläche zu einer Schätzung der abflusswirksamen bebauten und befestigten Flächen führt. Nach Ermittlung der öffentlichen und privaten bebauten und befestigten Flächen werden die Abwassergebühren, getrennt nach Schmutz und Niederschlagswasserbeseitigung, kalkuliert.

Wie wird der Bürger einbezogen?
 

Jeder Grundstücksbesitzer, für dessen Grundstück noch keine Niederschlagsgebühr erhoben wird,erhält ein Mitteilungsschreiben, in dem die ermittelten Flächen dargestellt werden. Sind die Flächen korrekt, ist nichts zu tun. Weichen die tatsächlichen Flächen um mehr als 20% von den ermittelten Flächen ab, kann ein Antrag auf Einzelveranlagung gestellt werden. Grundstücksbesitzer, deren Niederschlagsgebühr aufgrund eines Antrags auf Einzelveranlagung mit den tatsächlich in die Kanalisation entwässernden Fläche berechnet wurde, müssen bei Durchführung baulicher Veränderungen die hinzugekommenen Gebäude- und befestigten Flächen zur Neuberechnung mitteilen.

Woher bekomme ich den Antrag auf Einzelveranlagung?
 

Das Formular für den Antrag auf Einzelveranlagung wird mit dem Mitteilungsschreiben zusammen versendet. Auch kann dieses bei den Entsorgungs-Betrieben der Stadt Ulm angefordert werden oder steht hier zum Download bereit.

Was kann der Bürger tun, um Geld zu sparen?
 

Die Niederschlagswassergebühr ist für alle Flächen zu entrichten, die in eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) einleiten. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert und das Niederschlagswasser erst dann in die öffentliche Kanalisation gelangt. Sind entsprechende Untergrundverhältnisse vorhanden und wird die Möglichkeit der Versickerung auf dem Grundstück genutzt oder wird das Niederschlagswasser in ein Gewässer in unmittelbarer Nähe eingeleitet, wird für diese Flächen keine Niederschlagswassergebühr berechnet. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Flächen dauerhaft vom Kanal abgekoppelt sind. Teildurchlässige Beläge werden ermäßigt berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen für eine Einzelveranlagung (s.o.) gegeben sind. Sind auf dem Grundstück Zisternen ohne Anschluss an die öffentliche Kanalisation vorhanden, sind für die daran angeschlossenen Flächen ebenfalls keine Gebühr zu zahlen. Für Zisternen mit Notüberlauf an das öffentliche Kanalnetz vermindert sich die Berechnungsfläche je m³ Zisternenvolumen um 8 m², höchstens jedoch um 40 m².

Können falsche Angaben der Bürger festgestellt werden?
 

Ja. Die EBU prüft unplausible Angaben und führt Stichproben-Kontrollen vor Ort durch.

Ich leite kein Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation ein. Muss ich trotzdem etwas bezahlen?
 

Die Niederschlagswassergebühr entfällt in diesem Fall. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss entsprechend dem Wasserverbrauch gezahlt werden. Die Gesamtgebühr wird sich in diesem Fall im Vergleich zur ursprünglichen Summe verringern.

Wie wird die getrennte Abwassergebühr berechnet?
 

Zur Ermittlung der Schmutzwassergebühr wird die verbrauchte Frischwassermenge (Frischwassermaßstab) als Grundlage herangezogen. Maßstab für die abgeleitete Niederschlagswassermenge ist die bebaute und befestigte Fläche, von der Niederschlagswasser in den Kanal abgeleitet wird. Diese Flächen sind in den Gebietsabflussbeiwert (GAB) eingegangen, dem jedes Grundstück zugeordnet wurde.

Wie müssen die Niederschlagswassergebühren bei Mehrfamilienhäusern verteilt werden?
 

Die Niederschlagswassergebühren werden üblicherweise nach einem für jedes Grundstück individuellen Flächenmaßstab von Grundstücksbesitzern, der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung verteilt. In der Regel wird die Verteilung der Niederschlagswassergebühren dann innerhalb der Nebenkostenabrechnung vorgenommen.

Muss die Stadt auch für ihre Straßenfläche bezahlen, weil von dort auch Regenwasser eingeleitet wird?
 

Ja, die Stadt Ulm wird entsprechend der Größe der Straßenfläche an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt.

Muss ich für ein Grundstück, für das ich bisher keine Abwassergebühr bezahlt haben, weil es z.B. unbewohnt ist oder es sich um eine Garage handelt, zukünftig Gebühren bezahlen?
 

Ja, sofern auf dem Grundstück befestigte oder bebaute Flächen vorhanden sind, die in den öffentlichen Kanal entwässern, muss die Niederschlagswassergebühr entrichtet werden.

Warum fließt die Nutzung einer Regentonne nicht mit in die Niederschlagswassergebühr ein?
 

Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Gebührenmindernd sind jedoch mit Regenwasser gespeiste Zisternen.

Was ist, wenn das Regenwasser in Regentonnen aufgefangen wird und der Überlauf dauerhaft in den Garten abläuft und versickert?
 

Ist dauerhaft kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) vorhanden, werden für die betroffenen Flächen keine Gebühren erhoben. Überprüfen Sie, ob die verbleibende in den Kanal entwässernde Fläche um mehr als 20% von der vorermittelten Fläche im Mitteilungsschreiben abweicht. Ist dies der Fall, können Sie einen Antrag auf Einzelveranlagung stellen.

Wie werden Zisternen/Regenwassernutzungsanlagen berücksichtigt?
 

Durch das gesammelte und genutzte Regenwasser wird der Bezug von Frischwasser reduziert. Wird das gesammelte Regenwasser als Brauchwasser (z.B., Toilettenspülung) im Haushalt verwendet, wird „benutztes“ Regenwasser anschließend als Schmutzwasser in den Kanal eingeleitet. Dadurch verringert sich für Besitzer von Regenwassernutzungsanlagen die Höhe der Frischwassergebühr.

Die Flächen bleiben jedoch bei der Festsetzung der Regenwassergebühr in vollem Umfang berücksichtigt. Wird in Zisternen gesammeltes Regenwasser ausschließlich zur Gartenbewässerung vorgesehen und ist kein Notüberlauf an den öffentlichen Kanal vorhanden, so gelten diese Flächen als nicht angeschlossen.Für Zisternen mit Notüberlauf an das öffentliche Kanalnetz vermindert sich die Berechnungsfläche je m³ Zisternenvolumen um 8 m², höchstens jedoch um 40 m². Überprüfen Sie, ob die verbleibende in den Kanal entwässernde Fläche um mehr als 20% von der vorermittelten Fläche im Mitteilungsschreiben abweicht. Ist dies der Fall, können Sie einen Antrag auf Einzelveranlagung stellen.