NATIONALE KLIMASCHUTZ INITIATIVE

 

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab.

Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Sanierung der Außenbeleuchtung auf den EBU-Recyclinghöfen

Die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) betreiben im Stadtgebiet Ulm insgesamt 9 Recyclinghöfe bzw. Gartenabfallplätze. Die EBU haben sich entschlossen, die an den Standorten installierten herkömmlichen HQL-Leuchten gegen hocheffiziente und energiesparende LED-Leuchten auszutauschen.

Hierzu wurde im Rahmen der "Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)" ein Förderantrag auf Zuwendungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestellt und durch den Zuwendungsbescheid mit dem Förderkennzeichen 67K19455 am 30.09.2022 bewilligt.Die verschiedenen Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative können unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie abgerufen werden.

Der Bewilligungszeitraum für die Umsetzung der Maßnahme betrug maximal 12 Monate, ab Zugang des Zuwendungsbescheides. Nach Ausschreibung (11/2022) und Vergabe (01/2023) des Projektes wurde im April 2023 mit den Umbauarbeiten begonnen.

Die Fertigstellung erfolgte mit der Abnahme im Juli 2023.

Die Ulmer Recyclinghöfe wurden mit insgesamt 75 neuen LED-Leuchten und der notwendigen Steuer- und Regeltechnik ausgestattet. Durch die Umstellung auf LED-Technik wird an den Standorten ein Gesamt-Einsparpotenzial von ca. 76 % generiert. Umgerechnet bedeutet dies ca. 18.500 kWh weniger Strom pro Jahr und somit eine jährliche Reduzierung von ca. 8,1 t klimaschädlicher CO2-Emissionen.

Die EBU leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz.

 

Potenzialstudie zur Gasbehandlung und Gaserfassung der Deponie Eggingen

Die ehemalige Deponie Ulm, Eggingen befindet sich seit 1988 in der Stilllegungsphase. Seit 2011 erfolgt eine geordnete Gaserfassung und anschließende Gasverwertung durch die Verstromung mittels eines Blockheizkraftwerkes (BHKW). Mit zunehmendem Alter der Deponie nimmt jedoch die Methanproduktion des Deponats ab, was sich negativ in wirtschaftlicher Hinsicht (weniger Stromproduktion) und auf die Umwelt (diffuse Methangasentweichung in die Atmosphäre) auswirkt.

Aus diesem Grund plant EBU den Bau einer neuen, dem Stand der Technik entsprechenden Schwachgas-Aufbereitungsanlage, welche eine optimale Erfassung und Behandlung der entstehenden Deponiegase für die nächsten 20 bis 25 Jahre gewährleistet und dadurch einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Im Vorfeld muss jedoch eine Potenzialstudie erstellt werden, welche den Istzustand mit einem möglichen künftigen Anlagenbetrieb vergleicht und für eine optimale Nutzung entsprechende Empfehlungen für eine den örtlichen Gegebenheiten passende Anlagentechnik ausspricht. Dabei ist nachzuweisen, dass die neue Anlage den Gaserfassungsgrad gegenüber dem aktuelle Zustand um mindestens 25 % steigert oder insgesamt mindestens 60 % des auf der Deponie anfallenden Gases erfasst wird.

Für diese Potenzialstudie wurde, im Rahmen der "Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)", ein Förderantrag auf Zuwendungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestellt. Die verschiedenen Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative können unter dem Link www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie abgerufen werden.

Am 12.12.2022 erhielt EBU den Zuwendungsbescheid mit dem Förderkennzeichen 67K20354.

Das Vergabeverfahren für das Projekt wurde Anfang Januar 2023 eingeleitet und die Beauftragung der Potenzialstudie erfolgte im Februar 2023. Der Bewilligungszeitraum und somit die Umsetzung der Maßnahme ist vom 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2024 bescheidlich festgelegt.

 

Machbarkeitsstudie Bioabfallvergärungsanlage in der Region Donau-Iller-Oberschwaben

Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Kooperation, an der sich 9 kommunale Entsorgungsträger aus der Region Donau-Iller-Oberschwaben beteiligen. Im Einzelnen sind das die Städte und Landkreise Ulm, Alb-Donau-Kreis, Heidenheim, Biberach und Sigmaringen (Baden-Württemberg) sowie Memmingen, Unterallgäu, Neu-Ulm und Günzburg (Bayern).

Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind die Projektpartner für das Sammeln und die Verwertung der Bio- und Grünabfälle verantwortlich. Da sich im regionalen Umfeld der Kommunen keine größeren Bioabfallvergärungsanlagen befinden, müssen die Materialien aktuell zur Kompostierung in teilweise weit entfernte Verwertungsanlagen Dritter transportiert werden.

Eine erste Analyse hat ergeben, dass eine regionale Bioabfallvergärungsanlage als kooperative Partnerschaft zwischen den genannten Kommunen grundsätzlich möglich und auch wirtschaftlich darstellbar wäre.

Der Fördermittelgeber fordert vor dem Bau einer Bioabfallvergärungsanlage, die Ausarbeitung und Vorlage einer Machbarkeitsstudie in den Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) der HOAI. Die Machbarkeitsstudie betrachtet dabei eine Vielzahl von Fragestellungen wie z. B. die Standortanalyse, den Vergleich der unterschiedlichen Anlagentechniken, das geeignete Betreibermodell, eine Marktanalyse oder Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, etc.

Ziel der Studie ist die Erarbeitung und Gegenüberstellung von 3 technischen Verfahrensvarianten um anschließend daraus eine Vorzugsvariante abzuleiten. Dies geschieht mit der Perspektive, einen signifikanten Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu erreichen.

EBU hat als federführende Partei der Kooperation den Förderantrag für die Machbarkeitsstudie am 19.10.2022 beim Projektträger ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) eingereicht. Das Vorhaben ist dort unter dem Förderkennzeichen 67K23813 registriert. Der Zuwendungsbescheid erging mit Datum vom 27.04.2023 und beinhaltet den beantragten förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum 01.03.2023 und die beantragte Verlängerung des Bewilligungszeitraums vom 01.03.2023 bis 28.02.2026.

Die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) haben das VgV-Vergabeverfahren für das Projekt zeitnah eingeleitet. Die Beauftragung der Machbarkeitsstudie erfolgt im 4. Quartal 2023.

Im Rahmen der "Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)" wurde diese Förderprogramm durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiiert. Die verschiedenen Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative können unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie abgerufen werden.