PROBLEME MIT RÜCKSTAU?

 

Entwässerung am Kuhberg

 

Rund 250 Anwohnerinnen und Anwohner haben sich im Rahmen eines Informationsabends am 6. November 2017 in der vollbesetzten Aula der Robert-Bosch-Schule mit Vertretern der Stadt Ulm, der Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm sowie der SWU Verkehr ausgetauscht. Anlass für die Veranstaltung waren zahlreiche vollgelaufene Keller am Kuhberg und in der Weststadt nach Starkregenereignissen in den Jahren 2016 und 2017.

Baubürgermeister Tim von Winning erläuterte mögliche Ursachen, die zum Wassereintritt in Gebäuden führen können. Ein Fazit: Die Regenereignisse, nach denen die meisten Fälle von überschwemmten Gebäuden gemeldet wurden, waren außergewöhnlich stark und das Ulmer Kanalnetz kann nicht darauf ausgerichtet werden, die dabei aufgetretenen Regenmengen aufzufangen. Die Anwohner wurden daher dringend gebeten, ihre Grundstücke und Gebäude entsprechend der geltenden Vorschriften zu sichern.

Details zum Vortrag können der Präsentation entnommen werden.

Ein direkter Zusammenhang mit der Baumaßnahme der Straßenbahnlinie 2 besteht potenziell nur für einige wenige Gebäude im Bereich der unteren Römerstraße. Diese werden nun gesondert von der SWU Verkehr untersucht.

Derzeit wird außerdem im Auftrag der Entsorgungsbetriebe eine hydraulische Berechnung des Kanalnetzes im Stadtgebiet Ulm durchgeführt, um mögliche Engstellen zu identifizieren. Von Seiten der Stadt Ulm wird des Weiteren eine Starkregengefahrenkarte erstellt, um potenziell von Starkregen betroffene Gebiete zukünftig frühzeitig identifizieren zu können. Dem auf der Informationsveranstaltung geäußerten Wunsch der Anwohner die Kanäle der Königstraße mit der Kamera erneut zu befahren wird im November 2017 nachgekommen.

Wie an der Bürgerversammlung angekündigt, stellen die EBU die relevanten Unterlagen und Daten hier für Sie zur Verfügung:

 

 

Allgemeine Informationen zum Thema Rückstau

 

Bei Unwettern und Starkniederschlägen kann es immer wieder zu Überflutungen von Straßen und Kellern kommen.

Das öffentliche Kanalnetz ist grundsätzlich nur begrenzt aufnahmefähig, sodass bei Starkregenereignissen das Wasser nicht mehr schnell genug abgeleitet werden kann. Der Wasserspiegel im Kanal steigt dann allmählich bis zur Straßenoberkante („Rückstauebene“) an. Bei Räumen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, drückt dann das Wasser durch die Bodeneinläufe, Waschmaschinen, Toiletten etc. in das Haus hinein und verursacht Schäden am Haus und an der Einrichtung.

Trotz zahlreicher Optimierungs- und Sanierungsmaßnahmen des Kanalnetzes oder dem Neubau von Regenrückhaltebecken kann seitens der EBU kein hundertprozentiger Schutz vor Rückstau im Kanalnetz gewährleistet werden. Nach den rechtlichen Regelungen muss sich daher jeder Grundstückseigentümer selbst gegen Rückstau absichern.

Einen Überblick über das Thema erhalten Sie in unserer Broschüre "Schutz vor Rückstau".

Für weitere Informationen und technische Hinweise können Sie hier ein detailliertes Handbuch über das Thema Rückstaugefahr herunterladen.

Allgemeine Verbraucherinformationen des Landes Baden-Württemberg über Unwetterschäden finden Sie außerdem hier.

Ein von der Stadt Neu-Ulm erstellter Film fasst die grundlegenden Zusammenhänge bei Überflutungen anschaulich zusammen.

 
 

 

Meldung von Überflutungen

 

Das Kanalnetz der Stadt Ulm wird stetig untersucht und optimiert. Für einschlägige Informationen aus der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Probleme sind wir sehr dankbar.

Falls Sie von Überflutungen betroffen sind oder überlaufende Kanalschächte im öffentlichen Bereich feststellen, melden Sie dies bitte direkt an uns per E-Mail unter rueckstau@ebu-ulm.de oder telefonisch unter 0731/166-7777. Bitte geben Sie dabei unbedingt an, an welchem Datum/Uhrzeit und an welcher Adresse der Schaden auftrat. Ein Foto der Situation ist außerdem sehr hilfreich.

Überflutung melden   

 

 

Häufig gestellte Fragen

 
Was ist Rückstau?
 

Unter Rückstau versteht man den Anstieg des Wasserspiegels im öffentlichen Kanal bis zur Rückstauebene.

Was ist die Rückstauebene?
 

In ebenen Geländelagen gilt die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle als Rückstauebene. Unter Straßenoberfläche ist die Fahrbahn einschließlich Gehwegen, Seitenstreifen usw. zu verstehen.

Wie kann Rückstau entstehen?
 

Es gibt zwei mögliche Ursachen:

  • Starkregen
    Das öffentliche Kanalnetz ist entsprechend den Regeln der Technik leistungsfähig ausgebaut. Es kann und muss nicht jedes Regenereignis drucklos ableiten. Bei Starkregen steigt der Wasserspiegel kurzzeitig an. Im Extremfall kann Abwasser aus den Schächten austreten. Wollte man jedes Regenereignis drucklos abführen, wären die Kanaldurchmesser um ein Vielfaches größer und die Abwassergebühr deutlich höher.
  • Verstopfung im öffentlichen Kanal
    Das öffentliche Kanalnetz wird in regelmäßigen Zyklen gereinigt, um möglichen Verstopfungen z.B. durch Ablagerungen vorzubeugen. Oftmals verursachen jedoch auch sperrige Gegenstände wie z.B. Kanthölzer, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Abwasseranlagen in die Kanalisation gelangen, eine Verstopfung. Es kann deshalb unabhängig von der Witterung im Falle einer unvorhersehbaren Verstopfung auch lokal zu einem Rückstau kommen.
Was kann bei Rückstau passieren?
 

Bei fehlendem Schutz gegen Rückstau kann das aufgestaute Abwasser beispielsweise über Waschbecken, Waschmaschinen, Bodenabläufe oder Toiletten in Kellerräume eindringen und erhebliche Schäden verursachen.
Alle Räume oder Hofflächen, die unter der Rückstauebene/Straßenoberkante liegen, müssen deshalb gegen eindringendes Abwasser gesichert werden. Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, geeignete Sicherungen einzubauen und betriebsbereit zu halten.
Rückstauschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebliche technische Regeln sind die DIN EN 12056, DIN 1986 und die Abwassersatzung der Stadt Ulm.

Wie schützen Sie Ihre Kellerräume vor Rückstau?
 

Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

  • Abwasserhebeanlage
    Die Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife ist der sicherste Schutz vor Rückstau. Die Hausentwässerung in den Kellerräumen bleibt in vollem Umfang betriebsfähig.
  • Rückstauverschluss
    Der Rückstauverschluss sorgt dafür, dass Abwasser nur in Richtung Straßenkanal abgeleitet werden kann. Bei Rückstau schließt die Klappe und es kann kein Wasser in den Keller eindringen. Es kann dann jedoch auch kein Abwasser abgeleitet werden. Somit ist ein Rückstauverschluss ungeeignet, wenn sich eine Toilette oder ein Waschbecken im Keller befindet.
Durch wen kann ich eine Rückstausicherung einbauen lassen?
 

Fragen Sie einen Fachmann!
Vor der Durchführung von entsprechenden Maßnahmen zur Rückstausicherung sollten Sie einen Fachmann zu Rate ziehen. Die Sanitärinstallateure in Ihrer Nähe sind die richtigen Ansprechpartner für Beratung und Einbau von Rückstausicherungen.

Was ist beim Einbau einer Rückstausicherung zu beachten?
 

An die Rückstausicherung dürfen ausschließlich Leitungen aus den tiefer liegenden (unter der Rückstauebene) Räumen angeschlossen werden. Leitungen aus höheren Etagen oder gar Regenfallrohre dürfen erst nach der Rückstausicherung an das Grundleitungssystem angeschlossen werden.

Was ist beim Betrieb einer Rückstausicherung zu beachten?
 

Regelmäßige Wartung!
Sicherungen gegen Rückstau sind nur wirkungsvoll, wenn Sie regelmäßig gewartet werden. Dazu sind die Herstellerangaben der Rückstausicherungen unbedingt zu beachten. In der Regel müssen die Wartungen durch einer Fachbetrieb mindestens halbjährlich durchgeführt werden.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?
 

Die Abwassersatzung der Stadt Ulm regelt verbindlich die Pflicht zum Schutz gegen Rückstau:

§ 20 Sicherung gegen Rückstau
Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückeigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen.

 

 

Kontakt

Telefon: 0731 / 166-3523 oder E-Mail: rueckstau@ebu-ulm.de