An den Gewässern 1. und 2. Ordnung werden durch die EBU bei Bedarf Baumaßnahmen und Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt.
Erforderliche Maßnahmen können sein:
- Veränderungen der Ufer durch Abflachungen oder natürliche Verbauungen
- Beseitigung von Störungen im Wasserablauf
- Wasserbaumaßnahmen, wie die Verlegung der Kleinen Blau in der Inneren Wallstraße/Schillerstraße
- Unterhaltung der Wehranlagen, z.B. durch Einbau neuer Wehrtafeln
- Planung und Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen