Seit 2025 gilt die EU-weite Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. In diesem Zusammenhang kursieren in den Medien Berichte, wonach die Entsorgung von Altkleidern im Restmüll strafbar sei. Dies ist nicht richtig, wie auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Dachverband FairWertung e.V. mitteilen.
Stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien können nicht wiederverwertet werden und gehören daher weiterhin in die Restmülltonne.
Die Entsorgung solch schmutziger, z.B. mit Altöl verunreinigter Textilien über die Altkleidercontainer führt im schlimmsten Fall dazu, dass selbst tragbare Kleidung unbrauchbar wird und nicht mehr verwertet werden kann.
Daher gilt weiterhin, dass nur saubere, tragbare Kleidung, sowie paarweise gebündelte Schuhe in die Altkleidercontainer gehören. Zum Schutz vor Nässe und Schmutz sollten diese am besten in Plastiktüten verpackt eingeworfen werden. Auch Bett- und Haus-haltswäsche sowie Federbetten können gut verwertet werden und dürfen daher über die Altkleidercontainer entsorgt werden; nicht jedoch Stofffetzen oder Schaumstoffkissen/-betten, diese sind über den Rest- oder Sperrmüll zu entsorgen.