Auf dem kürzlich zugestellten Gebühren-Bescheid 2025 ist wie jedes Jahr Ihr individueller Data-Matrix-Code aufgedruckt. Diesen benötigen Sie zur Anlieferung von Sperrmüll, Bauschutt und Altholz auf den Ulmer Recyclinghöfen.
Durch einen technischen Fehler wurde der Data-Matrix-Code leider nicht korrekt erstellt. Hierdurch ist dieser unbrauchbar.
Aus diesem Grund erhalten Sie in Kürze mit separater Post einen neuen, gültigen Code. Bitte bringen Sie dieses Schreiben dann zu den Recyclinghören mit, damit der Code bei der Anlieferung von Altholz, Sperrmüll oder Bauschutt korrekt gescannt werden kann. Wird der fehlerhafte Gebührenbescheid vorgelegt, müssen die Recyclinghof-Mitarbeitenden die Buchung manuell eingeben. Außerdem kann der alte Bescheid von 2024 weitere 90 Tage verwendet werden, ggf. wird diese Frist weiter verlängert.
Wir bitte Sie um Entschuldigung für diesen nicht durch die EBU verursachten Fehler und den ggf. entstehenden Zusatzaufand.
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Auf dem Gebührenbescheid werden die Gebühren für 2024 sowie die Vorauszahlungen für 2025 berechnet. Zudem sind (falls vorhanden) die einzelnen Leerungstage im Jahr 2024 für die Rest- und Biomüllgefäße mit Behälternummern aufgelistet. Dem Gebührenbescheid liegt der Abfuhrkalender 2025 bei. Neu ist, dass im Kalender nur noch die Abfuhrtermine Ihres Abfuhrbezirks angezeigt werden. Dadurch wird der Kalender übersichtlicher und einfacher zu lesen.
Die festgesetzten Gebühren belaufen sich auf eine Gesamtsumme von ca. 11,3 Millionen Euro. Diese Gebühren decken die Kosten der Abfallentsorgung und -verwertung. Beim Gebührenhaushalt dürfen keine Gewinne erzielt und keine anderen öffentlichen Subventionen getätigt werden. Daher kommen die auch Gewinne aus der Blauen Tonne einzig dem Gebührenhaushalt zu Gute. Aus diesem Grund bewerben die EBU die Nutzung der städtischen Blauen Tonne.
Zur Anlieferung auf den Ulmer Recyclinghöfen muss der Abfallgebührenbescheid zum Scann vorgezeigt werden. Bis zum Erhalt des neuen Bescheids kann der letzte gültige Gebührenbescheid aus 2024 vorgezeigt werden. Nicht in Anspruch genommene Freimengen aus dem Vorjahr werden nicht auf 2025 übertragen.
Da erfahrungsgemäß nach dem Eintreffen der Bescheide sehr viele Anrufe eingehen, kann es zu länderen Wartezeiten kommen. Bitte nutzen Sie daher verstärkt unser digitales Portal myebu.de bzw. senden Sie uns Ihr Anliegen per Mail an: kontakt@ebu-ulm.de