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Neue Funktionen in "myEBU"

Seit dem 17.01.2023 werden Nutzer:innen des Portals www.myebu.de bei der Anmeldung aufgefordert, ihr Passwort (bzw. Servicecode) zu ändern, um den Zugang besser abzusichern. Die Passwortänderung muss per E-Mail-Validierung bestätigt werden. So wird die E-Mail-Adresse und damit die Identität der Nutzer:innen sichergestellt.

Gleichzeitig haben Sie nun jederzeit digitalen Zugriff auf Ihre Gebührenbescheide, falls das Original mal nicht zur Hand ist. Sie können den Bescheid auch direkt auf das Smartphone laden, um ihn z.B. beim Besuch des Recyclinghofs immer dabei zu haben. Bitte halten Sie auf den Recyclinghöfen zusätzlich ein Ausweisdokument (Personalausweis, Führerschein, Meldebescheinigung etc.) für den Zugang bereit.

Rund 17.000 Vorgänge wurden im vergangenen Jahr bereits über das Portal "myEBU" abgewickelt, seit dem Start im Jahr 2016 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt - eine erhebliche Entlastung für unser ServiceCenter. Gerade bei dem erhöhten Anrufaufkommen am Jahresanfang bietet myEBU eine komfortable Möglichkeit, um Wartezeiten zu vermeiden. Für den Zugang benötigen Sie nur das Buchungszeichen sowie den Service-Code auf Ihrem Abfallgebührenbescheid. Der Service-Code 2022 ist bis zum Erhalt des neuen Abfallgebührenbescheids 2023 gültig.

myEBU (Bild: pixabay.com)