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Neue Regeln für Elektroschrott

Das Smartphone wird entsorgt, sobald eine neue Gerätegeneration auf den Markt kommt, die Waschmaschine gibt viel zu früh den Geist auf und eine Reparatur ist oft zu teuer. Auf diese Weise produzieren wir Unmengen von Elektroschrott. Noch sind die Recyclingquoten viel zu gering. Das 2022 neu überarbeitete Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) enthält deshalb zahlreiche neue Verpflichtungen für den Handel.

Der Recyclinghof soll als Sammelstelle die Ausnahme werden. Was beim Neukauf im Elektromarkt schon seit Jahren Standard ist, gilt jetzt für alle, die Elektroartikel in Umlauf bringen: Beim Kauf muss das Altgerät kostenlos zurückgenommen und dem Recycling zugeführt werden. Handelt es sich um Kleingeräte unter 25 cm, gilt die Rücknahmepflicht unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird. Unter anderem gelten nun folgende Regelungen:

Informationspflicht | Verkäufer:innen sind verpflichtet, beim Vertragsabschluss ausdrücklich nach dem Altgerät zu fragen und dürfen nicht auf die Entsorgung über die öffentlichen Recyclinghöfe verweisen.

Onlinehandel | Werden Haushaltsgeräte über Amazon & Co. bestellt, muss Kund:innen aktiv ein kostenloses Angebot für den 1:1 Tausch an der Haustür gemacht werden. Für kleinere Geräte sind durch den Händler Rückgabestellen „in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer" zu schaffen.

Supermärkte | Seit 2022 gilt die kostenlose Rücknahmepflicht auch für Discounter und Supermärkte, die Elektrogeräte nur sporadisch anbieten. Auch Aldi-, Lidl-, Edeka- und andere Märkte über 800 m2 Verkaufsfläche müssen daher bis zu 3 Kleingeräte pro Abgabe entgegennehmen, selbst wenn kein neues gekauft wird.

Reparaturfreundliches Produktdesign | Hersteller müssen Elektrogeräte reparatur- und demontagegerecht konstruieren, damit das Recycling begünstigt wird. Verschleißteile müssen leicht zugänglich sein und dürfen nicht mehr durch Konstruktionsmerkmale oder bewusste Reparatursperren blockiert werden.

Batterien und Akkus | Enthalten die Geräte Batterien bzw. Akkus, müssen diese einfach vom Benutzer zu entnehmen sein, um eine getrennte Entsorgung zu ermöglichen. Besondere Eigenschaften und Inhaltsstoffe der Batterien sind auf dem Gerät zu benennen.

Reparatur | Was instandgesetzt und weiter für den ursprünglichen Zweck benutzt werden kann, fällt als Abfall gar nicht an. Als so genannte „Erstbehandlungsanlagen" können sich Stellen zertifizieren lassen, die Altgeräte fachgerecht prüfen, reparieren und für den Weiterverkauf aufbereiten können. Ausdrücklich zugelassen sind dazu auch gemeinnützige Einrichtungen oder Reparaturinitiativen.

 

HINWEIS: Selbstverständlich können Sie als Ulmer Bürgerinnen und Bürger weiterhin Ihre Altgeräte kostenlos auf den Ulmer Recyclinghöfen abgeben. Großgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen und Bildschirme nimmt allerdings nur der Recyclinghof in Grimmelfingen an. Container für Kleingeräte (unter 25 cm Größe) gibt es auf allen EBU-Höfen.

Sammlung von Haushaltsgeräten in Grimmelfingen