Abfallart eingeben und erfahren, wo entsorgt werden kann
Auf den Gartenabfallplätzen können alle Gartenabfälle entsorgt werden. Holziges und nicht holziges Material müssen getrennt abgelegt werden. Das holzige Material (mindestens fingerdick) wird nach der Zerkleinerung zum Teil energetisch verwertet. Der Rest und das nicht holzige Material wird der Kompostierung zugeführt.
Es dürfen nur haushaltsübliche Mengen entsorgt werden. Haushaltsüblich sind 1 m³ nicht-holzige und 2 m³ holzige Abfälle je Monat. Bei der Entsorgung von Grünabfällen durch Dritte (z.B. Gärtner- oder Hausmeisterservices) ist eine Anlieferungsvollmacht (digitales PDF Formular) notwendig.
Auf den Häckselplätzen darf nur Baum- und Strauchschnitt (mindestens fingerdick) entsorgt werden. Die Häckselplätze sind 3 Mal im Jahr für 3 Wochen geöffnet. Außerhalb dieser Anlieferzeiten sind die Plätze geschlossen.
In den Dienstleitungszentren und Ortsverwaltungen der Stadt Ulm erhalten Sie außerdem Gartenabfallsäcke zu 70 L, die mit der Biotonne abgeholt werden.
Liste der Ausgabestellen
Folgende Gartenabfälle dürfen auf den Gartenabfallplätzen und auf den Häckselplätzen angeliefert werden:
Folgende Gartenabfälle dürfen nur auf den Gartenabfallplätzen angeliefert werden:
Tipp: Bioabfälle aus der Küche entsorgen Sie über die Biotonne oder den eigenen Kompost. Sie gehören weder auf den Gartenabfall- noch auf den Häckselplatz.