HÄCKSELPLÄTZE

 

Häckselplätze in Ulm

Die 20 Häckselplätze stehen ausschließlich Ulmer Privathaushalten und Ulmer Gewerbebetrieben zur Verfügung. Es dürfen nur dickere Äste (mindestens daumendick) und Wurzelstöcke bis 20 cm Durchmesser angeliefert werden. Die Plätze sind 3 Mal im Jahr für jeweils 3 Wochen geöffnet. Zu anderen Zeiten sind die Plätze geschlossen.

Bitte beachten Sie: Gras, Laub und dünnere Äste gehören nicht auf den Häckselplatz, sondern auf den Gartenabfallplatz. Nur bei richtiger Trennung ist ein sinnvolles Recycling mit vertretbaren Kosten möglich.

Achtung: Der Häckselplatz „Obertalfinger Weg" in Böfingen steht während der diesjährigen Sommeröffnungszeiten NICHT für die Ablagerung von Häckselgut zur Verfügung, da der Platz von der SWU Verkehr GmbH aufgrund einer vorübergehend eingerichteten Buswendeschleife benötigt wird. Dieser darf nicht genutzt werden. 

 

 

 

ÖFFNUNGSZEITEN DER HÄCKSELPLÄTZE


Frühjahr
  • 17.02. - 10.03.2024

Sommer
  • 22.06. - 14.07.2024 Wichtige Einschränkung: Der Häckselplatz Obertalfinger Weg
    steht diesen Sommer nicht zur Verfügung, s.o.

Herbst
  • 05.10. - 27.10.2024
 
 

 
Was gehört auf den Häckselplatz?
  • Baum- und Strauch- und Heckenschnitt mindestens daumendick
  • Wurzelstöcke (bis 20 cm Durchmesser)
Was gehört nicht auf den Häckselplatz?
  • Gras
  • Gartenabraum (z.B: Tomaten- und Gemüsepflanzen, Blumen, Kräuter, Sonnenblumen, ...)
  • Küchenabfälle
  • Laub
  • Pflegeschnitt von Buchs-, Thuja-, Ligusterhecken, Efeu, Rosenschnitt
  • Tierstreu
Häckselplatz

Tipp: Gras, Laub, Gartenabraum und Äste, die dünner als daumendick sind, gehören nicht auf den Häckselplatz, sondern auf den Gartenabfallplatz.