PROBLEMMÜLL

Was wollen Sie Entsorgen?

Abfallart eingeben und erfahren, wo entsorgt werden kann

 
 

Problemstoffe sind Abfälle, die nicht in die Umwelt oder in die Abfalltonne geworfen werden dürfen. Problemabfall muss separat entsorgt werden.
Da der Umgang mit diesem Abfall gefährlich ist, darf er nur von Fachpersonal angenommen werden.
Die Abgabe aller Problemstoffe ist nur auf dem Recyclinghof Grimmelfingen möglich. Autobatterien, Batterien, Tintenpatronen und Dispersionsfarben können Sie zu allen Recyclinghöfen bringen.

 
Was gehört zum Problemmüll?
  • Autobatterien
  • Batterien
  • Bleichmittel
  • Chemikalien
  • Desinfektionsmittel
  • Dispersionsfarben
  • Farben und Lacke
  • Fotochemikalien
  • Haushaltsreiniger
  • Holzschutzmittel
  • Insektenmittel
  • Klebstoffe
  • Laugen
  • Lösungsmittel
  • Nagellackentferner
  • Reinigungsmittel
  • Säuren
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Spraydosen
  • Spritzmittel
  • Tintenpatronen
  • Verdünner

Kostenfreie Anlieferung aus Haushaltungen oder Kleingewerbebetrieben in Mengen bis maximal 20 l oder 20 kg pro Monat. Die Größe der dabei angelieferten Behältnisse darf höchstens 15 Liter betragen.

Was gehört nicht zum Problemmüll?
  • Altöl *
  • Altreifen
  • Feuerlöscher
  • Feuerwerkskörper, Munition (Entsorgung über Polizei)
  • Gasflaschen und -kartuschen
  • infektiöse Stoffe (Entsorgung über Spezialfirmen)
  • radioaktive Stoffe (Entsorgung über Polizei)

Entsorgung über den privaten Handel. Schauen Sie in die Gelben Seiten.

 

* Zu den Altölen zählen Motor- Maschinen- und Getriebeöle

Altöl kann bei der Problemmüllsammelstelle Grimmelfingen NICHT abgegeben werden.

Nach der Altölverordnung sind die Verkaufsstellen verpflichtet, diese vom Kunden zurückzunehmen. Alternativ muss die Verkaufstelle auf eine nahegelegene Annahmestelle hinweisen.

Verkaufsstellen wie Baumärkte, Tankstellen und Autowerkstätten nehmen in der Regel Altöl in der Menge zurück, wie neues Öl dort erworben wird. Zur Sicherheit unbedingt den Kassenbon beim Kauf von Motor- Maschinen- und Getriebeöle aufbewahren.

Gegen Vorlage eines Kassenbons sind diese Verkaufsstellen auch verpflichtet, das dort gekaufte Öl zurückzunehmen.

 

 
Problemmüll

Tipp: Problemabfälle werden nur in geschlossenen, beschrifteten Behältnissen angenommen.