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Gewässerschau "Südlicher Entwässerungsgraben"

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich sind die EBU als Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke und Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Anwohner bzw. Anlieger werden um Verständnis gebeten und sind zur Begehung herzlich eingeladen. Treffpunkt ist an der Kreisstraße nach Gögglingen (Bereich Fa. Geiger & Schüle).

Bei einer Gewässerschau werden das Gewässer, sein Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und die ökologische Funktion notwendige Umfeld besichtigt. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren zu erkennen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u.a. Ablagerungen wie Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Die Gewässerschau leistet einen Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner. Auch werden

Rückfragen an das Sachgebiet Gewässer der EBU Tel. 0731 166 3530 oder kontakt@ebu-ulm.de

Gewässerschau