RECYCLINGHÖFE

 

Recyclinghöfe in Ulm

Auf den 7 Recyclinghöfen können ausschließlich Ulmer Privathaushalte und Ulmer Gewerbebetriebe Wertstoffe in haushaltsüblichen Mengen entsorgen. Bitte halten Sie bei jedem Besuch den aktuellen Gebührenbescheid sowie Ihre Ausweispapiere bereit. Zur Kontrolle wird der Code auf Ihrem Gebührenbescheid gescannt und jede Anlieferung registriert. Haushaltsübliche Mengen sind 1 m³ pro Anlieferung an Wertstoffen und 20 Liter, bzw. 20 kg pro Anlieferung Problemstoffe.

Zu den Eingangskontrollen          

Benutzungsordnung der Recyclinghöfe

Für eine zügige Abwicklung der Annahmekontrolle und des Abladevorgangs sind die Abfälle und Wertstoffe vor der Anlieferung zu sortieren und in offenen Behältnissen oder transparenten Säcken anzuliefern. Ein Aussortieren gemischter Abfälle auf dem Recyclinghof ist nicht möglich, da dadurch Stellplätze blockiert werden. Unsortierte Anlieferungen bzw. Anlieferungen in verschlossenen bzw. undurchsichtigen Müllsäcken werden zurückgewiesen! Bei Bedarf erhalten Sie transparente Abfallsäcke am Recyclinghof Grimmelfingen zu 7 € für 25 Stück oder in Ihrem Baumarkt.

 

Auf den Recyclinghöfen sind pro Kalenderjahr kostenfrei:

  • 4 Anlieferungen von Sperrmüll (jeweils bis 1 m³) und
  • 2 Anlieferungen von Bauschutt (jeweils bis 0,5 m³) und
  • 4 Anlieferungen von Altholz (jeweils bis 1 m³)

Nicht genutzte Anlieferungen sind nicht ins Folgejahr übertragbar.

Bei jeder Anlieferung von Sperrmüll, Bauschutt oder Altholz muss der Abfallgebührenbescheid mitgebracht werden. Der dort aufgedruckte Code wird gescannt. Weitere Anlieferungen von Sperrmüll und Altholz kosten 25 Euro pro m³. Weitere Anlieferungen von Bauschutt kosten 29 Euro pro 0,5 m³. Eine Sperrmüllanlieferung wird nur gezählt, wenn die angelieferten Gegenstände im Sperrmüllcontainer entsorgt werden. Sperrmüll aus Wertstoffen wie z.B. Metallregale gehören in den Metallcontainer und werden nicht gezählt.

Größere Mengen an Bauschutt können nur auf der Bauschuttdeponie Donaustetten angeliefert werden. Hier ist jede Anlieferung gebührenpflichtig, also auch die erste Anlieferung und Anlieferungen unter 0,5 m³.

Bitte beachten Sie, dass unser Personal beim Abladen der Wertstoffe aus betrieblichen Gründen nicht behilflich sein kann. Bringen Sie bitte zum Abladen schwerer Gegenstände eine Hilfe mit. Der Abladevorgang muss innerhalb der Öffnungszeiten beendet sein.

 

Die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe können sich z.B. aufgrund von Feiertagen ändern! Bitte informieren Sie sich in unserem Newsbereich über die aktuellen Regelungen.

 

 

ÖFFNUNGSZEITEN DER RECYCLINGHÖFE

Achtung: Die Anlieferung hat so zu erfolgen, dass die Recyclinghöfe nach dem Abladevorgang bis spätestens zum Ende der Öffnungszeit verlassen werden können.
Letzter Einlass daher 15 min vor Schließung.

Recyclinghof
Böfingen (Böfinger Steige 41)
  • Mo - Fr 14 - 18 Uhr
  • Sa 09 - 18 Uhr
Recyclinghof
Donaustetten (bei Bauschuttdep.)

 

  • Mo geschlossen
  • Di - Fr 16 - 18 Uhr
  • Sa 10 - 16 Uhr
Recyclinghof
Einsingen (am Bahnhof)
  • Mo geschlossen
  • Di - Fr 16 - 18 Uhr
  • Sa 10 - 16 Uhr
Recyclinghof
Eselsberg (In der Wanne 90)
  • Mo - Fr 14 - 18 Uhr
  • Sa 09 - 18 Uhr
Recyclinghof
Grimmelfingen (Kuhbergring 1)
  • Mo 13 - 18 Uhr
  • Di - Sa 09 - 18 Uhr
Recyclinghof
Jungingen (Albstraße 102)
  • Mo geschlossen
  • Di - Fr 16 - 18 Uhr
  • Sa 10 - 16 Uhr
Recyclinghof
Wiblingen (Wiblinger Ring 139)
  • Mo geschlossen
  • Di - Fr 16 - 18 Uhr
  • Sa 10 - 16 Uhr
 
 

 
Was gehört auf den Recyclinghof

Folgende Abfälle können Sie auf allen Recyclinghöfen anliefern:

  • Altfenster
  • Altkleider
  • Batterien
  • Bauschutt, Erde
  • Elektrokleingeräte
  • Holz
  • Informations- und Telekommunikationsgeräte/Unterhaltungselektronik (keine Bildschirme)
  • Kabel
  • Karton
  • Kunststoffe (eine Liste dazu finden Sie hier)
  • Leichtverpackungen (Gelber Sack)
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LEDs
  • Metall
  • Papier
  • Sperrmüll
  • Tonerkartuschen

Folgende Abfälle können nur auf dem Reyclinghof Grimmelfingen entsorgt werden:

  • Bildschirme
  • Elektrogroßgeräte
  • Kühlgeräte
  • Problemabfälle (max. Menge 20 l bzw. 20 kg je Monat, max. Größe 15 l je Behältnis)
Was gehört nicht auf den Recyclinghof?
  • Altöl
  • Autoreifen
  • Feuerlöscher
  • Feuerwerkskörper, Munition
  • Gasdruckflaschen und -kartuschen
  • infektiöse Stoffe
  • radioaktive Stoffe
  • Altholzkategorie A IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie bspw. Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, imprägnierte Bauhölzer und Jägerzäune)

Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie in den Gelben Seiten. Asbesthaltige Produkte und Mineralfasern bringen Sie zur Bauschuttdeponie

 

 
Warum werden die Annahmebedingungen geändert?
 

Die Registrierung der Anlieferungen von Sperrmüll, Altholz und Bauschutt über die Abfallgebührenbescheide dient dazu, unberechtigte Anlieferungen von Nicht-Ulmern abzuwehren. So konnte aufgrund geringere Anliefermengen die Grundgebühr ab 2018 deutlich reduziert werden.

Ulmer Haushalte können jeweils bis zu 1 m³ 4 Mal Sperrmüll und 4 Mal Altholz kostenfrei anliefern. Zusätzlich kann jeder Haushalt 2 Mal Bauschutt von jeweils max. 0,5 m³ anliefern.

Warum muss ich den Abfallgebührenbescheid zum Recyclinghof mitbringen?
 

Auf dem Gebührenbescheid ist ein Code aufgedruckt. Dieser wird vom Recyclinghofpersonal gescannt. Damit wird die Anzahl der Anlieferungen registriert. Es soll auch verhindert werden, dass unberechtigte Personen anliefern.

Warum werden nur noch Abfälle in transparenten Säcken angenommen?
 

Bereits seit langem ist in der Benutzungsordnung der EBU-Recyclinghöfe festgelegt, dass Abfälle nur vorsortiert und in offenen Behältnissen angeliefert werden können. Um eine ordnungsgemäße Trennung im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten, sind die Mitarbeitenden angwiesen, die Abfälle zu kontrollieren. Dies ist nur bei offenen Behältnissen oder transparenten Müllsäcken möglich. Da es häufig zu missbräuchlichen Entsorgungen kommt, wurden die Kontrollen entsprechend verstärkt. Bei Bedarf sind transparente Abfallsäcke am Recyclinghof Grimmelfingen (Rolle á 25 Stück zu 7 €) erhältlich.

Kann ich öfters als 4 Mal Sperrmüll und Altholz und 2 Mal Bauschutt pro Jahr anliefern?
 

Ja. Allerdings sind weitere Anlieferungen kostenpflichtig. Sperrmüll und Altholz kostet 25 Euro pro 1m³, Bauschutt 29 Euro pro 0,5 m³. Der Gebührenbescheid muss auch hier mitgebracht werden. Größere Mengen an Bauschutt sind grundsätzlich zur Deponie Donaustetten zu bringen.

Ist die Abholung von Sperrmüll einmal im Jahr weiterhin kostenfrei?
 

Ja. Die Anmeldung hierfür ist wie bisher über das Internet – hier benötigen Sie Ihr Buchungszeichen und den Service-Code von Ihrem Abfallgebührenbescheid – oder telefonisch unter 0731 / 166-7777 möglich.

Kann ich Bauschutt auch auf der Bauschuttdeponie Donaustetten abgeben?
 

Ja. Allerdings ist hier jede Anlieferung (auch unter 0,5 m³) kostenpflichtig.

Kann ich mehr als 0,5 m³ Bauschutt auf dem Recyclinghof abgeben?
 

Nein. Größere Mengen an Bauschutt sind grundsätzlich zur Deponie Donaustetten zu bringen. Bitte beachten Sie, dass hier jede Anlieferung kostenpflichtig ist.

Was kostet die Anlieferung auf der Bauschuttdeponie?
 

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für die Bauschuttdeponie Donaustetten im Laufe des Jahres 2018 von Volumen- auf Gewichtspreise umgestellt wurden. Die Gebühren betragen:

Kleinmengen bis 400 kg oder 0,5 m³:

  • Bauschutt 29 € bis 0,5 m³ bzw. 26,80 € bis 400 kg
  • Asbest 57,60 € bis 0,5 m³ bzw. bis 400 kg

für größere Mengen über 400kg bzw. über 0,5 m³:

  • Bauschutt 67,00 € pro t
  • Asbest 144 € pro t
Wie erfahre ich, wie oft ich schon Sperrmüll, Altholz oder Bauschutt angeliefert habe?
 

Im Internet über www. myEBU.de. Hierfür benötigen Sie Ihr Buchungszeichen und ihren Service-Code, die beide auf Ihrem Gebührenbescheid stehen. Hier sehen Sie, wieviel Anlieferungen schon erfolgt sind.
Sie können dies auch telefonisch unter 0731 / 166-7777 erfahren.

Ich habe meinen Abfallgebührenbescheid verlegt, wo bekomme ich einen neuen?
 

Bei den Entsorgungs-Betrieben in der Wichernstraße 10 oder unter Telefon 0731/166-7777.

Ich habe keinen Abfallgebührenbescheid, weil die Abfallgebühren vom Wohnungsverwalter umgelegt werden. Wo bekomme ich einen?
 

Auch wenn die Abfallgebühren von der Wohnungsverwaltung umgelegt werden, erhalten Sie in der Regel einen Abfallgebührenbescheid. Darauf ist die Grundgebühr angegeben, die direkt von den Haushalten und Betrieben erhoben wird. Nur sehr wenige Haushalte erhalten keinen Gebührenbescheid, da auch die Grundgebühr über eine Verwaltung bezahlt wird. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung.

Was ist Sperrmüll?
 

Sperrmüll sind sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in den Müllbehälter passen. Aber: eine Sperrmüllanlieferung wird nur gezählt (gescannt), wenn die angelieferten Gegenstände im Sperrmüllcontainer entsorgt werden. Sperrmüll aus Wertstoffen wie z.B. Metallregale gehören in den Metallcontainer und werden nicht gezählt (gescannt).

Was ist Altholz?
 

Altholz sind Abfälle aus naturbelassenen oder behandelten Massivhölzern, Holzwerkstoffen oder Verbundstoffen.

Was ist Bauschutt?
 

Bauschutt sind rein mineralische Stoffe, die nicht mit Holz, Metall, Kunststoff oder anderen Materialien verunreinigt sind, z.B. Beton (ohne Baustahl), Fliesen, Keramik (Waschbecken, WC), Mauerwerk, Natursteine, Porzellan (Teller, Tassen), Tontöpfe, Ziegel. Die Anlieferung einer Kleinmenge Bauschutt bis zu 10 Liter pro Tag wird nicht gezählt (gescannt).

Wird auch bei der Abgabe von nur einem Tontopf oder einem Ziegelstein die Bauschutt-Anlieferung gezählt (gescannt)?
 

Nein. Die Anlieferung einer Kleinmenge Bauschutt bis zu 10 Liter pro Tag wird nicht gezählt (gescannt).

Ich möchte nur wenig Sperrmüll, Altholz oder Bauschutt anliefern. Wird dann trotzdem eine Anlieferung von 1 m³ Sperrmüll bzw. Altholz oder 0,5 m³ Bauschutt gescannt?
 

Ja. Ausnahme: die Anlieferung einer Kleinmenge Bauschutt bis zu 10 Liter pro Tag wird nicht gezählt (gescannt).

Kleiderbügel und Aktenordner sind Restmüll und passen in den Restmüllbehälter oder in den kostenpflichtigen Müllsack der Stadt Ulm.

Kann ich meinen Gebührenbescheid an Dritte zur Anlieferung von Sperrmüll, Altholz oder Bauschutt weitergeben?
 

Nein, das ist grundsätzlich nicht zulässig. Nur wenn der Dritte Ihren Sperrmüll, Ihr Altholz oder Ihren Bauschutt anliefert ist die Weitergabe des Gebührenbescheids zulässig. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass der Dritte vertrauenswürdig ist, damit dieser Ihren Gebührenbescheid nicht für fremde Anlieferungen benutzt.

Recyclinghöfen Grimmelfingen

Tipp: Auf dem Recyclinghof Grimmelfingen können Sie gegen eine Gebühr von 25 € auch Rest- und Biomüll abgeben (bis max. 200 kg). Passende transparente Säcke sind ebenfalls in Grimmelfingen erhältlich.