12.09.2022
In einem unbewachten Moment wurden am Wochenende mehrere Kubikmeter Erde und Steine auf dem Gartenabfallplatz Eggingen abgeladen. Augenscheinlich handelt es sich hier um Aushubmate-rial aus einem Garten.
Auf dem Gartenabfallplatz dürfen nur Baum- und Strauchschnitt, Gartenabraum (z.B. Gemüse-pflanzen, Blumen, Kräuter), Laub oder Wurzelstöcke bis 20 cm Durchmesser abgeladen werden. Nicht erlaubt sind Bodenaushub (Erde und Steine), Biomüll, Bretter, Fallobst, Küchenabfälle oder Katzenstreu.
Aus holzigen Grünabfall werden Hackschnitzel hergestellt, die für die Wärmegewinnung in Biomas-se-Heizkraftwerken eingesetzt werden. Nicht-holzige Gartenabfälle gehen in die Vergärung, wo zu-nächst Energie in Form von Biogas gewonnen wird, anschließend entsteht aus den Gärresten wert-voller Kompost. Jegliche Störstoffe behindern diese Recyclingprozesse.
Werden nicht zugelassene Abfälle auf dem Gartenabfallplatz abgelagert, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € geahndet wird.
Wäre die unerlaubte Müllablagerung nicht entdeckt worden, hätte außerdem ein großer Schaden an den eingesetzten Maschinen entstehen können, wenn die Steine in den Grüngutshredder geraten wären. Neben dem Bußgeld stünden dann auch erhebliche Schadenersatzforderungen im Raum.
Die EBU bitten unter 0731 166-7777 oder kontakt@ebu-ulm.de um sachdienliche Hinweise zu die-ser unerlaubten Müllablagerung.